Bei einer Umschuldung müssen bestehende Schuldverhältnisse verändert werden, ohne dass es im Zuge dessen zu einer Verminderung des betroffenen Schuldenbetrags kommen muss. Die Veränderung kann in der Verringerung der bestehenden Zins- und/oder Tilgungslasten bestehen, um den Schuldner von einer zu hohen Aufwandsbelastung zu befreien, die zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen kann. Umschuldung dient also der Verringerung der Rückzahlungsbelastungen, um die private Überschuldung zu verhindern.
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Repräsentatives Beispiel laut § 5 VKrG
Sollzinssatz 4,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 6,80 %;
Nettokreditbetrag 7.000 Euro;
Vertragslaufzeit 60 Monate;
Bearbeitungsgebühr einmalig 350.- Euro,
Gesamtbetrag 8.276,93 Euro;
monatliche Rate137,95 Euro;
Vorbehaltlich positiver Bonitätsbewertung bzw. Zusage eines namhaften Geldgebers aus Österreich.
Produktangaben: Sollzinssatz ab 3,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 5,90 bis 8,90 %;
Nettokreditbetrag 5.000 bis 120.000 Euro;
Vertragslaufzeiten 12 bis maximal 180 Monate
effektiver Jahreszins 6,80 %;
Nettokreditbetrag 7.000 Euro;
Vertragslaufzeit 60 Monate;
Bearbeitungsgebühr einmalig 350.- Euro,
Gesamtbetrag 8.276,93 Euro;
monatliche Rate137,95 Euro;
Vorbehaltlich positiver Bonitätsbewertung bzw. Zusage eines namhaften Geldgebers aus Österreich.
Produktangaben: Sollzinssatz ab 3,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 5,90 bis 8,90 %;
Nettokreditbetrag 5.000 bis 120.000 Euro;
Vertragslaufzeiten 12 bis maximal 180 Monate