Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung der Streitparteien. Ein formloser außergerichtlicher Vergleich ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt. Er kann beispielsweise durch die Vermittlung von Rechtsanwälten oder auch ohne anderweitige Unterstützung zwischen den Parteien geschlossen werden.
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Repräsentatives Beispiel laut § 5 VKrG
Sollzinssatz 4,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 6,80 %;
Nettokreditbetrag 7.000 Euro;
Vertragslaufzeit 60 Monate;
Bearbeitungsgebühr einmalig 350.- Euro,
Gesamtbetrag 8.276,93 Euro;
monatliche Rate137,95 Euro;
Vorbehaltlich positiver Bonitätsbewertung bzw. Zusage eines namhaften Geldgebers aus Österreich.
Produktangaben: Sollzinssatz ab 3,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 5,90 bis 8,90 %;
Nettokreditbetrag 5.000 bis 120.000 Euro;
Vertragslaufzeiten 12 bis maximal 180 Monate
effektiver Jahreszins 6,80 %;
Nettokreditbetrag 7.000 Euro;
Vertragslaufzeit 60 Monate;
Bearbeitungsgebühr einmalig 350.- Euro,
Gesamtbetrag 8.276,93 Euro;
monatliche Rate137,95 Euro;
Vorbehaltlich positiver Bonitätsbewertung bzw. Zusage eines namhaften Geldgebers aus Österreich.
Produktangaben: Sollzinssatz ab 3,99 % p. a. variabel;
effektiver Jahreszins 5,90 bis 8,90 %;
Nettokreditbetrag 5.000 bis 120.000 Euro;
Vertragslaufzeiten 12 bis maximal 180 Monate